Die Behandlungskosten bei einem Heilpraktiker für Psychotherapie können unter bestimmten Bedingungen von der Steuer abgesetzt werden. Das ist dann der Fall, wenn sie steuerrechtlich als außergewöhnliche Belastungen anerkannt werden. Wichtig ist dabei, dass bestimmte Voraussetzungen vor Beginn der Therapie erfüllt sind.
Generell gilt Folgendes: Die „Zwangsläufigkeit“ der Behandlung muss laut dem Fachanwalt des Verbands VFP (Verband für freie Psychotherapie) nachgewiesen werden. Dafür ist ein amtsärztliches Gutachten oder eine ärztliche Bescheinigung des MDK (Medizinischer Dienst) notwendig. Beides muss im Voraus ausgestellt worden sein.
Praktisch wendet sich ein Klient dafür an den Amtsarzt seines zuständigen Gesundheitsamtes. Wie dieses in seiner Verwaltungspraxis damit umgeht, ist laut VFP unterschiedlich. Es liegt im Ermessen des Amtsarztes.
Steuerrechtlich sind zudem für die Anerkennung einer Therapie bei einem Heilpraktiker für Psychotherapie als außergewöhnliche Belastung weitere Punkte zu berücksichtigen. So muss z.B. ein gewisser Mindestbetrag an notwendigen Ausgaben erreicht werden. Um hier Sicherheit zu haben, ist es empfehlenswert, dies mit einem Steuerberater zu besprechen.
Die Vorteile einer selbst finanzierten Therapie beim Heilpraktiker für Psychotherapie